Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Jugendkunstschule KREISEL im Landkreis Rottweil
Träger der Einrichtung ist die Stadt Oberndorf a. N. in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Großen Kreisstadt Rottweil, der Großen Kreisstadt Schramberg, der Stadt Sulz a. N. und der Gemeinde Dunningen. Die Jugendkunstschule KREISEL ist Veranstalter von Angeboten in den Bereichen Bildende Kunst (einschließlich Fotografie, Film und Neue Medien), Literatur (einschließlich Comic und Graphic Novel) und Darstellende Kunst (einschließlich Spiel und Tanz) für Kinder und Jugendliche.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Eine Anmeldung gilt ab dem Termin des ersten Unterrichtsbesuches. Eine Anmeldung für einen Jahreskurs gilt auch für folgende Schuljahre.
Bei Jahreskursen besteht eine 14-tägige Widerrufsfrist; per Mail an sekretariat@kunstkreisel.de.
Abmeldungen sind jeweils zum 31. März, 31. Juli und 31. Dezember eines Jahres möglich, sie müssen 4 Wochen zuvor schriftlich in der Verwaltung des jeweiligen Standorts eingehen.
Jahreskurse kosten 30,00 € pro Monat (ab dem 1. Oktober 2026: 33,00 €). August und September sind kostenfrei.
Anmeldung und Zahlungspflicht
Anmeldungen sind jederzeit möglich, wenn Kursplätze frei sind. Eine Anmeldung gilt bei Jahreskursen auch für folgende Schuljahre, solange keine fristgerechte Abmeldung erfolgt.
Eine Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Die ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulare können per Post oder Mail eingesendet oder bei den Lehrkräften und den örtlichen Partnern des KREISEL abgegeben werden.
Die Anmeldung gilt ab dem Datum des ersten Kursbesuches. Es gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht, d.h. Sie können innerhalb von zwei Wochen von der Anmeldung zurücktreten. Dies gilt ausschließlich für Jahres- und nicht für Kurzkurse oder Ferienprogramme. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der festge-setzten Gebühren durch Abbuchung vom Konto (Lastschriftverfahren). Die Zahlungspflicht beginnt zum Zeitpunkt der Anmeldung und endet mit dem Monat, zu dem die Abmeldung erfolgt (s.u.).
Kursausfall und Abwesenheit des Kindes befreien nicht von der Zahlungspflicht. Ein Wechsel der Kursleiter/innen innerhalb eines Schuljahres kann möglich sein und befreit nicht von der Zahlungspflicht.
Kosten und Gebühren
Die Monatsgebühr für einen fortlaufenden Jahreskurs beträgt 30,00 €. Ab dem 1. Oktober 2026 beträgt die Monatsgebühr für einen fortlaufenden Jahreskurs 33,00 €. Diese Gebühren werden in den Monaten Januar bis Juli und Oktober bis Dezember erhoben. August und September sind kostenfrei.
Die Gebühren für Workshops, Ferienprogramme, Sonderprojekte etc. sind jeweils bei der Ausschreibung angegeben.
Diese Gebühr wird per SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht, sobald Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Eine Anmeldung ist nur mit der Einwilligung zum SEPA-Lastschriftverfahren möglich.
Sozialermäßigungen richten sich nach den Bedingungen der einzelnen Standorte. Die Gebühren werden von den Veranstaltern festgesetzt. Für die Abbuchung sind die örtlichen Kooperationspartner der Jugendkunstschule zuständig.
Abmeldungen
Abmeldungen sind zum 31. März, 31. Juli und zum 31. Dezember möglich. Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen (E-Mail oder postalisch). Sie müssen vier Wochen vor dem Kündigungstermin bei uns eingehen (spätestens am 3. März, am 3. Juli oder am 3. Dezember). Bei einem verspäteten Eingang der Kündigung gilt diese für den nächstmöglichen Kündigungstermin.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der Jugendkunstschule beginnt im Gebäude/Kursraum und erst zur angegebenen Unterrichtszeit. Sie endet am Kursraum/Gebäude mit dem Ende der Unterrichtszeit. Mit der An-meldungsbestätigung erteilen wir genaue Informationen, welche Regelung am jeweiligen Standort gültig ist (Gebäude oder Kursraum).
Es liegt in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten, die Kinder erst zur angegebenen Uhrzeit zu bringen und pünktlich vom Unterricht wieder abzuholen. Wenn Kinder eigenständig nach Hause gehen dürfen und also nicht abgeholt werden, benötigen wir von den Eltern / Erziehungsberechtigten eine schriftliche Bestätigung (Kästchen im Anmeldeformular).
Ausfall und Absage von Veranstaltungen
Veranstaltungen, die durch Verhinderung der Lehrkraft oder aus anderen Gründen ausgefallen sind, werden nach Möglichkeit nachgeholt. Die Jugendkunstschule und deren örtliche Kooperationspartner behalten sich vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen nicht durchzuführen.
Fällt der Unterricht kurzfristig aus (z.B. weil die Lehrkraft erkrankt), informieren wir Sie per Mail. Es liegt in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten bzw. der Teilnehmenden ab 16 Jahren, uns mit der Anmeldung eine funktionierende Mail-Adresse zu nennen und Mails kurz vor dem Kurstermin abzurufen.
Unterrichtszeiten
Das Schuljahr der Jugendkunstschule beginnt in der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien und endet mit der letzten regulären Schulwoche vor den Sommerferien. Die Unterrichtstage der Jugendkunstschule (z.B. bewegliche Ferientage, letzte Schultage) richten sich nach den Regelungen am jeweiligen Standort. Während der Ferienzeiten der Schulen am jeweiligen Standort, an beweglichen Ferientagen sowie gesetzlichen Feiertagen finden keine fortlaufenden Kurse statt. Die Termine aller Kurse und sonstiger Veranstaltungen sind im Programm und auf der Website www.kunstkreisel.de angegeben.
Sonderprojekte
Projektangebote sind im Programm gesondert aufgeführt. Sonderprojekte werden von den genannten örtlichen Kooperationspartnern veranstaltet. Teilnahmebedingungen und Kosten sind dem Programm oder gesonderten Ankündigungen zu entnehmen.
Datenschutz
Die Teilnehmer/Erziehungsberechtigten sind mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personen-bezogener Daten einverstanden. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwen-det. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Es gilt die Datenschutzerklärung der Stadt Oberndorf: https://oberndorf.de/datenschutz
Rechte am eigenen Bild, Bildverwertung
Für die Öffentlichkeitsarbeit der Jugendkunstschule KREISEL ist es hilfreich, aktuelle und gute Fotos von Kindern und Werkstücken zu haben.
Mit dem Anmeldeformular erhalten Sie eine Einwilligung zu den Rechten am eigenen Bild. Diese Einwilligung regelt, ob und in welcher Form Ihr Kind und seine Werke abgebildet werden dürfen. Nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der Eltern / Erziehungs-berechtigten bzw. der/des Teilnehmenden ab 16 Jahren werden solche Aufnahmen gemacht.
Bisweilen besuchen örtliche Medien die Veranstaltungen der Jugendkunstschule KREISEL zur Berichterstattung. Hierbei handelt es sich i.d.R. um Gruppenaufnahmen, keine Einzelaufnahmen. Bei geplanten Presseterminen in den Räumlichkeiten der Jugendkunstschule nehmen wir Kontakt zur Absprache auf und erfragen die Einwilligung.
Presseberichterstattung bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Stadtfeste, große Kinderfeste, große Ferienprogramme im öffentlichen Raum etc.) liegt nicht in der Kontrolle der Jugendkunstschule KREISEL. Hierzu kann keine Einwilligung abgefragt werden. Durch die Teilnahme / Anmeldung nehmen die Eltern / Erziehungsberechtigten die Möglichkeit der Abbildung in Kauf.
Haftungsausschluss, Informationspflichten, Erste Hilfe
Die Jugendkunstschule Kreisel schließt die Haftung für Personen- und Sachschäden, soweit sie nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen gedeckt sind, aus.
Die Jugendkunstschule KREISEL übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der Kinder außerhalb der Schulräume und außerhalb der Kurszeiten.
Falls ein Kind unter Allergien oder schwerwiegenden Krankheiten wie z.B. Epilepsie, Diabetes, Asthma o.ä. leidet, liegt es in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, die Jugendkunstschule KREISEL darüber und über notwendige eventuelle Notfall-Maßnahmen zu informieren. Bitte informieren Sie die Jugendkunstschule persönlich, telefonisch oder unter sekretariat@kunstkreisel.de
Die Lehrkräfte sind angehalten, ein Kind bei kleinen Verletzungen (Schnitt, Spreißen o.ä.) angemessen zu versorgen. Bei größeren Verletzungen oder spontanen Erkrankungen werden sofort die Eltern informiert und ggfs. ein Notarzt gerufen. Es liegt in der Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten, für Notfälle eine korrekte Telefonnummer zu nennen und während der Kurszeit erreichbar zu sein.
Stand: April 2026
